Verkäufer: PV Sack, Inhaber Fabian Sack, Dekan-Schork-Str. 24, 97922 Lauda-Königshofen, USt-IdNr. DE366719488
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen auf derartige Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Lieferung von Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern, Batteriespeichersystemen, Containerlösungen sowie zugehörigem Zubehör. Nicht geschuldet sind insbesondere Planung, Projektierung, Statik- oder Standortprüfung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen, Fördermittelberatung, Netzanschlussprüfung, Genehmigungsbeschaffung, Montage, Installation, Inbetriebnahme oder Systemintegration. Technische Angaben, Datenblätter oder Simulationen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Eine bestimmte Energieerzeugung oder Kompatibilität mit Drittkomponenten wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss und Schriftform
Angebote von PV Sack sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerforderisses.
4. Preise und Zahlung
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen 100 % Vorkasse. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
5. Preisänderungsvorbehalt
PV Sack ist berechtigt, vereinbarte Preise nach Vertragsschluss anzupassen, sofern unvorhersehbare Kostensteigerungen eintreten, insbesondere bei Material-, Rohstoff-, Energie-, Transport-, Zoll- oder Beschaffungskosten. Dies gilt zeitlich unbegrenzt bis zur vollständigen Lieferung.
6. Lieferung, Streckengeschäft und Gefahrübergang
Die Lieferung kann im Rahmen eines Streckengeschäfts direkt durch einen Vorlieferanten erfolgen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers (Schickschuld). Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. PV Sack übernimmt keine Verpflichtung zur physischen Warenprüfung vor Versand. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Teillieferungen sind zulässig.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt und Rücktritt
PV Sack steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ist PV Sack berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, kann PV Sack 15 % des Netto-Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind sofort beim Frachtführer schriftlich zu dokumentieren und binnen zwei Werktagen gegenüber PV Sack schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. PV Sack tritt etwaige eigene Gewährleistungsansprüche gegen Vorlieferanten an den Käufer ab. Eine eigene Garantieübernahme durch PV Sack erfolgt nicht.
10. Haftungsbeschränkung
PV Sack haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PV Sack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Lieferung begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einspeisevergütung oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Annahmeverzug und Lagerkosten
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über. PV Sack ist berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswertes pro angefangene Woche zu berechnen. Nach 14 Tagen Verzug kann PV Sack vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
12. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PV Sack. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrages an PV Sack ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt PV Sack Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
13. Entsorgungspflicht (WEEE)
Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insb. ElektroG) ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt PV Sack von den Verpflichtungen nach § 19 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Lieferkettenunterbrechungen, Rohstoffmangel oder behördliche Maßnahmen berechtigen PV Sack zur angemessenen Fristverlängerung oder zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
15. Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
16. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lauda-Königshofen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von PV Sack zuständige Gericht.
